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Gesandter Shlomos alayhi s-Salām
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Gesandter Shlomos alayhi s-Salām
Hier zeigt sich das große Problem unseres "Rechtsstaates": kein Politiker wird für rechtswidrige Handlungen zur Rechenschaft gezogen.
Ich frage mich allerdings, ob das hier nicht den Tatbestand des Aufrufes zu einer Straftat erfüllt. Werde mal online bei der Staatsanwaltschaft in NRW oder BW nachfragen. https://online-strafanzeige.de/
versuchen kann mans ja... allerdings weiss ich nicht, ob der immunität geniesst und ob das, dann noch zu verfolgen ist, weil der adressat ja der staat bzw. die regierung ist und somit überhaupt ein "versuch mit untauglichem mittel oder am untauglichem objekt" vorliegt. schade, dass sich hier keiner als volljurist outet, der da wirklich was vom strafrecht versteht. jedenfalls muss es dem laien - also auch mir - so vorkommen, als wäre da kein grosser unterschied zwischen denen, die da besoffen auf telegram was von regierungs-umsturz schwafelten und aufruf zum verfassungsbruch vorhanden. das grösste problem ist halt einfach, dass die richter bereits seit langem gekippt sind : ( viel erfolg!
 
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