Pimmelpapagei
Gesandter Shlomos alayhi s-Salām
Dr. Christian Prosten Bierologe über die radikalen Quertrinker
Heute hat es zum ersten Mal bei mir geklappt (etwa 300 Leute in einer 40k Stadt). Lächerlich, dass die Nach-Weihnachts-Girlanden der Stadt abgeschaltet waren, zwei Polizeiautos und ein eifrig fotografierender Journo vor Ort waren.
Nö, hab mich geirrt, dass ist es:Anhang anzeigen 33684
"Und Gott sagte, du wirst sie am Zeichen des Teires erkennen."
Könnte dass so ein Zeichen sein?
omg.Anhang anzeigen 33688
Dudelsackspieler? NEIN! Sackxsophonspieler!
Meiner Meinung nach finde ich sollten die Meinungsjournos ihre Meinung demnächst vor einem Gericht darlegen müssen, denn so finde ich erfüllen sie alle Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und machen sich einer Beihilfe zur Nötigung § 240 StGB im besonders schweren Fall strafbar. Auch finde ich sind die Vertreter der Medien, der staatlichen und privaten Institutionen, Einrichtungen und Verbände, die die Impfkampagne der Amtsträger „mit Rat und Tat“ und Impf- und Panikpropaganda fördern, Gehilfen bei deren Straftaten nach §§ 223 ff. StGB im Sinne einer psychischen Beihilfe, so meine bescheiden Meinung.
löl, wollte ich auch posten... aber ich kann noch einen drauflegen ; )Anhang anzeigen 33688
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